Die Marktgemeinde Böheimkirchen verfügt über vier Kindergärten, eine Volksschule, eine Musikschule und eine Hauptschule mit dem Schwerpunkt Sport. In Ihrer Freizeit können Sie das örtliche Freibad besuchen, am regen Vereinsleben teilnehmen oder einfach in der Natur spazieren gehen. Für Ihre Sicherheit sorgen die örtliche Feuerwehr und die Polizeiinspektion.
Durch den im Ort liegenden Bahnhof gibt es hervorragende Verkehrsanbindungen nach Wien oder St. Pölten.
Diese Wohnhausanlage wurde vom Land Niederösterreich gefördert! Die Mieter müssen den Förderkriterien entsprechen und hier ihren Hauptwohnsitz begründen.
MIETE MIT KAUFOPTION
Mit Bezahlung des Finanzierungsbeitrages erwerben Sie das Optionsrecht zum Kauf der gemieteten Wohnung.
Folgende Wohneinheiten stehen noch zur Verfügung:
Top 2-7 Baujahr 2002
Wohnfläche: 74,01 m²
3 Zimmer
Finanzierungsbeitrag: € 24.377,00
Miete: € 651,00
In den Mietkosten sind Betriebskosten, Erhaltungs-und Verbesserungsbeitrag, Verwaltungskosten, Parkplatz und Ust. enthalten. Energiekosten, wie Strom, Heizung und Warmwasser wird direkt mit den Betreibern abgerechnet.
Betriebskosten: Öffentliche Abgaben (Kanal-, Müll-, Wassergebühr, Grundsteuer) Versicherungsaufwand (Feuer-, Haftpflicht-, Leitungswasser- u. Sturmschadenversicherung jeweils zum Neuwert) allgemeine Stromkosten (Stiegenhaus, Keller, Außenbeleuchtung) Kosten der Betreuung und Erhaltung der allgemeinen Außenanlagen (z. B. Kinderspielplätze, Grünflächen, Müllplätze und dgl.) Rauchfangkehrergebühr gegebenenfalls Kosten einer Liftanlage etc. Im Betriebskostenakonto sind die Kosten einer Hausbetreuung (Stiegenhausreinigung, Winterdienst, Grünflächenpflege) nicht berücksichtigt. Je nach Beauftragung dieser Arbeiten (eine oder mehrere Personen, gegebenenfalls auch eine Firma) sind diese Kosten variabel
Wohnzuschuss (abhängig vom Familieneinkommen) möglich.
Unsere Angaben erfolgen aufgrund der Informationen und Unterlagen, welche uns vom Abgeber oder dessen Beauftragten zur Verfügung gestellt wurden und sind ohne Gewähr.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.